Na das kommt ja gerade Recht: Um eine noch bessere Abstufung der Förderungen zu erreichen, werden die neuen Förderschienen "Niedrigenergiehaus Light" in der Höhe von 5.000 Euro und "Niedrigenergiehaus Light mit Lüftungsanlage" in der Höhe von 8.000 eingeführt. Für kleinere Häuser, im speziellen Kleingartenwohnhäuser mit limitierter verbaubarer Fläche, wird damit die Möglichkeit einer sinnvollen Ökoförderung geboten.
Link: Vbgm. Ludwig: Höhere Ökoförderungen für Niedrigenergie- und Passivhäuser
Donnerstag, 11. Februar 2010
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